Preise
Bezahlung & Erstattung
Osteopathie ist grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung. Das heißt, Sie bekommen nach der Behandlung eine Rechnung von mir, begleichen diese im Anschluss per Überweisung und können im Nachhinein die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die jeweilige Bezuschussung variiert je nach Krankenkasse, wobei die Privatkassen, die Beihilfe und die Zusatzkassen häufig einen Großteil des Rechnungsbetrages zurückerstatten.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich mittlerweile auch zu einem Großteil. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. Folgender Link gibt Auskünfte über die Leistungen hinsichtlich Osteopathie: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.
Allgemein benötige ich kein Rezept von Ihrem Hausarzt, da ich als Heilpraktiker im Primärkontakt arbeite und eine Diagnose stellen darf. Unabhängig davon kann es trotzdem sein, dass Ihre Krankenkasse die Vorlage einer „Empfehlung für Osteopathie“ verlangt, damit sie die Behandlung finanziell bezuschusst. Dies betrifft jedoch lediglich die nachträgliche Erstattung und hat mit meiner Behandlung nichts zu tun. Bitte erfragen Sie auch dies individuell bei Ihrer Krankenkasse.
Wichtiger Hinweis für Sie:
Ich bin Heilpraktiker und habe eine abgeschlossene Ausbildung in Osteopathie von insgesamt über 1400 Unterrichtsstunden am College Sutherland in Schlangenbad (GCOM). Zudem bin ich Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland (e.V.).
Somit erfülle ich alle notwendigen Voraussetzungen, die für eine Bezuschussung der Krankenkassen vorhanden sein müssen.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 80-120 Euro pro Behandlung (nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit). Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung von mir. Bitte beachten Sie ihren Termin bis 24 Stunden vorher abzusagen, da ich sonst ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro in Rechnung stelle. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, da ich meine Zeit für Sie reserviere.